Mitgliedschaft bei Nahwärmenetz Bieswang eG

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile, die eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft mit sich bringt. Werden Sie Teil einer Gemeinschaft, die aktiv dazu beiträgt, die Energiewende in Bieswang voranzutreiben. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, um gemeinsam mit uns die Zukunft nachhaltig zu gestalten.

Vorteile der Mitgliedschaft

Als Mitglied der Nahwärmenetz Bieswang eG profitieren Sie von umweltfreundlicher und kosteneffizienter Energieversorgung. Unsere Genossenschaft bietet Ihnen nicht nur stabile Energiepreise, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung unserer Energiezukunft mitzuwirken. Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie den Ausbau erneuerbarer Energien und die regionale Wertschöpfung.
Um Mitglied zu werden, müssen Sie lediglich unseren Mitgliedsantrag ausfüllen und die einmalige Genossenschaftseinlage entrichten. Nach der Aufnahme in die Genossenschaft können Sie von allen Vorteilen profitieren und an unseren Mitgliederversammlungen teilnehmen, um Ihre Stimme einzubringen.

Relevante Statistiken

Unsere Genossenschaft hat derzeit 135 gezeichnete Geschäftsanteile. Durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen erhalten Sie als Mitglied ein demokratisches Mitspracherecht innerhalb der Genossenschaft. Ihre Stimme zählt dabei unabhängig von der Anzahl der erworbenen Genossenschaftsanteile.

Mitgliederanzahl

Die Nahwärmenetz Bieswang eG zählt aktuell 122 engagierte Mitglieder.

Nahwärme Hausanschlüsse

Innerhalb unseres Projektes „Nahwärmenetz für Bieswang“ haben wir bisher 132 Hausanschlüsse fertiggestellt.

Was macht die Generalversammlung?

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Nahwärmenetz Bieswang eG. Hier kommen alle Mitglieder zusammen – und entscheiden gemeinsam über wichtige Themen der Genossenschaft.

Aufgaben der Generalversammlung

  • Genehmigung des Jahresabschlusses

    Die Mitglieder stimmen über den Jahresabschluss ab.

  • Ergebnisverwendung

    Entscheidung über Rücklagen oder Ausschüttung.

  • Entlastungen

    Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

  • Aufsichtsratswahl

    Wahl eines Teils des Aufsichtsrats.

  • Satzungsbeschlüsse

    Änderungen an der Satzung werden gemeinsam beschlossen.

  • Informationen

    Bericht zu Projekten, Zahlen und Plänen.

Rechte der Mitglieder

  • Stimmrecht

    Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anteilshöhe.

  • Mitgestaltung

    Anträge einbringen, Fragen stellen, Ideen einbringen.

  • Transparenz

    Zugang zu Berichten, Finanzen, Planungen und Protokollen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unserer Genossenschaft.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel. Bei uns steht die sichere, gemeinschaftlich organisierte Wärmeversorgung im Mittelpunkt. Jedes Mitglied ist Mitbesitzer und kann mitentscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Genossenschaft und einer anderen Rechtsform?

Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern – nicht externen Investoren. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einlage. Ziel ist der gemeinsame Nutzen, nicht Gewinnmaximierung. Die Genossenschaft wird regelmäßig unabhängig geprüft.

Wie werde ich Mitglied?

Sie werden Mitglied, indem Sie mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 500 € zeichnen und eine Beitrittserklärung unterschreiben. Alle Informationen dazu finden Sie unter „Mitglied werden“.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Ja. Die Mitgliedschaft ist laut Satzung auf mindestens vier volle Geschäftsjahre angelegt. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende des vierten Jahres möglich. Details finden Sie in § 7 der Satzung.

Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Ja, die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist erstmals nach vier vollen Geschäftsjahren möglich. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Geschäftsanteil – sofern keine Verluste bestehen – zurückgezahlt.

Wo finde ich Formulare und Dokumente?

Unter dem Menüpunkt Downloads finden Sie Einladungen, Vollmachten, Anträge, Satzung und weitere Unterlagen zur Genossenschaft.

Was passiert mit meinem Geschäftsanteil?

Ihr Anteil wird für den Aufbau und Betrieb des Nahwärmenetzes verwendet. Es ist eine Einlage, keine Spende. Beim Austritt wird der Anteil gemäß Satzung zurückgezahlt – sofern keine Verluste entstanden sind.

Bekomme ich eine Dividende?

Falls ein Überschuss erzielt wird, kann die Generalversammlung eine Dividende beschließen. Im Vordergrund steht jedoch die sichere und faire Wärmeversorgung, nicht die Gewinnerzielung.

Wie sicher ist mein Anteil?

Die Genossenschaft wird regelmäßig vom Genossenschaftsverband Bayern geprüft. Risiken wie bei Aktien bestehen nicht, dennoch können Verluste im Extremfall den Rückzahlungswert mindern.

Wie kann ich mitentscheiden?

Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig vom Kapitalanteil. In der jährlichen Generalversammlung stimmen die Mitglieder über zentrale Themen ab (z. B. Jahresabschluss, Entlastungen, Vorstandswahlen).

Muss ich Mitglied sein, um angeschlossen zu werden?

Ja. Die Teilnahme am Nahwärmenetz ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekoppelt – das sichert die Finanzierung und gemeinschaftliche Organisation.

Wer garantiert eine ordentliche Geschäftsführung?

Der Vorstand wird vom ehrenamtlichen Aufsichtsrat kontrolliert. Zusätzlich findet jährlich eine unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern statt. Das sorgt für Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft

Entscheiden Sie sich für eine nachhaltige Zukunft mit Nahwärmenetz Bieswang eG. Treten Sie unserer Gemeinschaft bei und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen einer Mitgliedschaft. Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.